Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 21.10.2020 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
In der Nacht vom 2. auf den 3.8.2019 hatte die Klägerin ihr Fahrzeug Marke1 Modell1 in der Straße1 in Stadt1 geparkt. Von einer Robinie auf dem Bürgersteig brach ein großer Ast ab und stürzte auf das Fahrzeug, das dadurch einen Totalschaden erlitt. Nach der erstinstanzlichen Behauptung der beklagten Stadt ist der Baum letztmals am 21.8.2018 kontrolliert worden.
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