Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig vom 20.07.2018 (
Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses. Er sollte zur Vermeidung weiterer Kosten die Möglichkeit der Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.
I.
Der Kläger nimmt die Beklagte, eine Reiseveranstalterin, wegen eines Unfalles während einer Urlaubsreise auf der xxx Insel F... am 01.01.2015 auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch.
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