Die Berufungen der Kläger gegen das Urteil des Schifffahrtsgerichts Brandenburg an der Havel vom 27. Mai 2019 werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1) 45 Prozent und die Klägerin zu 2) 55 Prozent.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 Prozent des auf Grund des jeweiligen Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
I.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|