Auf die Berufung der Klägerin wird das am 16.02.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten des Berufungsverfahrens an das Landgericht zurückverwiesen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
A.
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