1. Der Beschluss des Finanzgerichts Münster vom 01.03.2023 - 7 V 2927/22 E, G, U wird im Rubrum insoweit berichtigt, als ausschließlich Herr S als Antragsteller aufgeführt wird.
Ferner wird der Beschluss im Tenor dahingehend berichtigt, dass "Der Antrag der Antragsteller" durch "Der Antrag des Antragstellers" ersetzt wird.
2. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Finanzgerichts Münster vom 01.03.2023 - 7 V 2927/22 E, G, U wird zurückgewiesen.
3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
I.
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