Der Beklagte ist Gesellschafter der D. GmbH. Er hatte der Gesellschaft in den Jahren 1995 und 1997 drei Darlehen i.H.v. zusammen 1.846.000,00 DM gewährt. Mit Vertrag vom 7. Februar 2000 trat die Gesellschaft von einem ihr an der E. GmbH zustehenden Geschäftsanteil i.H.v. 465.000,00 DM einen Teilanteil i.H.v. 241.500,00 DM an den Beklagten ab, und zwar "an Erfüllungs statt zur Tilgung" der drei Gesellschafterdarlehen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|