Auf die Berufung der Klägerinnen wird hinsichtlich des Beklagten zu 1) das am 20. Juli 2018 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Siegen und das zugrunde liegende Verfahren aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Siegen zurückverwiesen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) tragen die Klägerin zu 1) zu 64 % und die Klägerin zu 2) zu 36 %.
Im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung auch hinsichtlich der Kosten des Berufungsverfahrens dem Landgericht vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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