BFH - Beschluss vom 10.04.2014
IX B 139/13
Normen:
FGO § 76 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2014, 1078
Vorinstanzen:
FG Nürnberg, vom 26.09.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 325/13

Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

BFH, Beschluss vom 10.04.2014 - Aktenzeichen IX B 139/13

DRsp Nr. 2014/8552

Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

1. NV: Verletzung rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung. 2. NV: Eine Revisionszulassung setzt voraus, dass die Voraussetzungen eines Verfahrensfehlers nicht nur schlüssig dargelegt werden, sondern nach Überzeugung des Senats auch vorliegen.

Hinweise und Äußerungen des Gerichts im Rechtsgespräch stehen regelmäßig unter dem Vorbehalt der abschließenden Beratung.

Normenkette:

FGO § 76 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1;

Gründe