Auf die Beschwerde des Beklagten wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 28. November 2016
Die Sache wird an das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen.
I. Die Kläger und Beschwerdegegner (Kläger) wurden in den Streitjahren 2009 und 2010 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Veranlagungen erfolgten zunächst erklärungsgemäß. Im Rahmen einer Betriebsprüfung bei der Klägerin kam es zum Streit über verschiedene Punkte, u.a. um die Erfassung eines Gewinns aus der Übertragung eines Sand– und Kiesvorkommens in Höhe von insgesamt ... €.
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