Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 22. Februar 2017
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Die Beschwerde ist unbegründet.
Der vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) vorgebrachte Verfahrensfehler in Gestalt einer Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 115 Abs. 2 Nr. 3, §
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