BFH - Entscheidung vom 06.03.2014
IX B 159/13
Normen:
FGO § 96 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2014, 888
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 20.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 2938/08

Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Erlass einer Überraschungsentscheidung

BFH, Entscheidung vom 06.03.2014 - Aktenzeichen IX B 159/13

DRsp Nr. 2014/6373

Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Erlass einer Überraschungsentscheidung

Hat das Finanzgericht eine von mehreren möglichen Würdigungen einer Vereinbarung vorgenommen, so liegt hierin regelmäßig keine Überraschungsentscheidung.

Normenkette:

FGO § 96 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1;

Gründe

Die Beschwerde hat keinen Erfolg.