OLG München, vom 09.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 15 U 2099/05
LG München I, vom 18.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 23903/03
Umfang des Schadens bei schuldhafter Pflichtverletzung des steuerlichen Beraters; Ersatzfähigkeit zu Unrecht gezahlter Umsatzsteuer
BGH, Urteil vom 17.01.2008 - Aktenzeichen IX ZR 172/06
DRsp Nr. 2008/5158
Umfang des Schadens bei schuldhafter Pflichtverletzung des steuerlichen Beraters; Ersatzfähigkeit zu Unrecht gezahlter Umsatzsteuer
»Hat der Mandant aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung des steuerlichen Beraters aus Erlösanteilen, die er ansonsten an Dritte hätte auszahlen müssen, zu Unrecht Umsatzsteuer entrichtet, ist ihm insoweit nur dann ein Schaden entstanden, wenn er darlegt und beweist, dass der Dritte ihn deswegen auf Schadensersatz in Anspruch nimmt.«