1. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 08.07.2022 verkündete Teil- und Schlussurteil der 4. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Potsdam, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von den Kosten der vorgerichtlichen Rechtsverfolgung (Rechtsanwaltsgebühren und Auslagen) ihrer Rechtsanwälte ... & Kollegen Rechtsanwälte in Höhe von 524,79 € freizustellen.
Die Klage wird im Übrigen abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen die Klägerin zu 33 % und die Beklagte zu 67 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
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