Die sofortige Beschwerde des Rechtsanwalts ... gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin des Landgerichts Tübingen vom 28. Juni 2018 wird als unzulässig
verworfen.
2.Kosten für das Rechtsmittelverfahren werden nicht erhoben.
3.Der Beschwerdewert wird auf 804,32 Euro festgesetzt.
I.
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