A. Auf die sofortige Beschwerde der Antragsteller vom 22.12.2017 wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 18.12.2017 (Az.
Im Wege der einstweiligen Verfügung - der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung - wird es der Antragsgegnerin bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes, ersatzweise einer Ordnungshaft für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,-, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre),
untersagt,
I. im Verhältnis zum Antragsteller zu 1),
1. zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:
a. "[... gründete den Großhandel "..."...
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