Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) war von Juni 1995 bis Oktober 1996 Halter eines vor der Erstzulassung umgebauten Kfz (Reduzierung der Zahl der Sitzplätze, Einbau einer Bodenplatte als Ladefläche und eines Schutzgitters zwischen Sitzen und Ladefläche), das von dem Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) zunächst als PKW besteuert worden ist. Aufgrund einer anläßlich eines Halterwechsels 1996 ergangenen Hinweismitteilung der Kfz-Zulassungsstelle hat das FA diese Besteuerung jedoch rückwirkend geändert, weil es nunmehr das Fahrzeug als PKW ansah. Die hiergegen gerichtete Klage blieb ohne Erfolg.
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