Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die vom Bundeseisenbahnvermögen an die Bahnversicherungsanstalt Abteilung B gezahlte Umlageerhöhung von 1,25 v. H. in den Veranlagungsjahren 2000 und 2001 zu den einkommensteuerpflichtigen Einnahmen des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit gehört.
I.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|