FG Baden-Württemberg vom 29.04.1999 14 K 36/99, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (A
Umlauf- oder Anlagevermögen: Zuordnung von Grundstücken
FG Baden-Württemberg, vom 29.04.1999 - Aktenzeichen 14 K 36/99, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (A
DRsp Nr. 2001/2605
Umlauf- oder Anlagevermögen: Zuordnung von Grundstücken
Für die Frage, ob ein Grundstück zum Anlagevermögen gehört und der Gewinn aus der Veräußerung in eine Rücklage nach § 6 bEStG eingestellt werden kann, sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Verschaffung des zivilrechtlichen oder zumindest des wirtschaftlichen Eigentums maßgebend.
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