FG Baden-Württemberg vom 29.04.1999
14 K 36/99, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (A

Umlauf- oder Anlagevermögen: Zuordnung von Grundstücken

FG Baden-Württemberg, vom 29.04.1999 - Aktenzeichen 14 K 36/99, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (A

DRsp Nr. 2001/2605

Umlauf- oder Anlagevermögen: Zuordnung von Grundstücken

Für die Frage, ob ein Grundstück zum Anlagevermögen gehört und der Gewinn aus der Veräußerung in eine Rücklage nach § 6 b EStG eingestellt werden kann, sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Verschaffung des zivilrechtlichen oder zumindest des wirtschaftlichen Eigentums maßgebend.

Für die Praxis: