I.
Streitpunkt ist, wie eine in ausländischer Währung aufgestellte Bilanz in DM umzurechnen ist.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine italienische Kapitalgesellschaft mit im Handelsregister eingetragener inländischer Zweigniederlassung. Die Geschäfte der Zweigniederlassung wickelte die Klägerin überwiegend in US-Dollar (US-$) ab. Sie führte dort neben einem geschlossenen Buchhaltungskreis in DM/EUR einen davon getrennten, ebenfalls in sich geschlossenen Buchhaltungskreis in US-$.
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