Umsätze aus der Begutachtung von Todesfällen nicht steuerfrei
FG Münster, Urteil vom 31.10.2000 - Aktenzeichen 5 K 4476/96 U
DRsp Nr. 2001/7187
Umsätze aus der Begutachtung von Todesfällen nicht steuerfrei
1. Die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 14 UStG für Umsätze aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit ist auf Leistungen beschränkt, die die menschliche Gesundheit betreffen.2. Bezieht sich die konkret ausgeübte Tätigkeit auf nicht mehr lebende Personen (hier: rechtsmedizinische Begutachtung von Toten), so kann sie nicht als Heilberuf angesehen werden.