Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob die Vermietung eines auf dem Gelände des Flughafens A-Stadt installierten Flugsimulators an ausländische Fluggesellschaften im Inland umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig ist.
Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist die Aus- und Weiterbildung von Piloten an Flugsimulatoren, die Ausbildung von Personen im luftfahrttechnischen Bereich sowie die Vermietung von Räumlichkeiten.
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