Strittig ist die Umsatzsteuerfreiheit nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. k Richtlinie 77/388/EWG.
Die Klägerin ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und wird mit ihren Betrieben gewerblicher Art. - BgA - zur Umsatzsteuer veranlagt. Im Jahre 1967 errichtete die Klägerin die Evangelische Heimstiftung ... als kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts.
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