I. Streitig ist, ob die Umsätze der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) aus Kursen mit dem Gegenstand "Sofortmaßnahmen am Unfallort" steuerfrei sind.
Die Klägerin ist eine GmbH, deren Gegenstand die Durchführung von Schulungen zur Unfallverhütung und Rettung ist. Sie hat im Streitjahr (2003) im ganzen Bundesgebiet insbesondere die Kurse "Sofortmaßnahmen am Unfallort", die fast ausschließlich von Fahrschülern besucht worden sind, und "Erste Hilfe-Kurse" für die Berufsvorbereitung und Berufsbegleitung für Berufskraftfahrer, Krankenschwestern, Sportlehrer und Erzieher durchgeführt. Daneben hat sie auch Sehtests durchgeführt und Broschüren verkauft.
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