UStG (1993) § 4 Nr. 8 lit. f ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B lit. d Nr. 5 ;
Fundstellen:
BB 2003, 87
BFH/NV 2003, 272
BFHE 200, 140
BStBl II 2003, 618
DB 2003, 1995
DStR 2003, 28
DStRE 2003, 128
Vorinstanzen:
FG München, vom 17.05.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 270/99
Umsatzsteuerfreie Vermittlung von Gesellschaftsanteilen
BFH, Urteil vom 23.10.2002 - Aktenzeichen V R 68/01
DRsp Nr. 2003/1429
Umsatzsteuerfreie Vermittlung von Gesellschaftsanteilen
»1. Eine "Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften" i.S. des § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG 1993 liegt vor, wenn eine Mittelsperson einer Gesellschaft oder dem zukünftigen Gesellschafter die Gelegenheit zum Abschluss des Vertrags über den Erwerb eines Gesellschaftsanteils nachweist oder sonst das Erforderliche tut, damit der Vertrag über den Erwerb der Gesellschaftsanteile zustande kommt.2. Keine Vermittlungsleistung erbringt ein Unternehmer, der einem mit dem Vertrieb von Gesellschaftsanteilen betrauten Unternehmer Abschlussvertreter zuführt und diese betreut.«
Normenkette:
UStG (1993) § 4 Nr. 8 lit. f ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B lit. d Nr. 5 ;
Gründe:
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