BFH - Urteil vom 11.08.2011
V R 3/10
Normen:
UStG § 6a;
Vorinstanzen:
FG Nürnberg, vom 10.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 1696/2008 913

Umsatzsteuerfreiheit der ersten Lieferung als innergemeinschaftliche Lieferung bei einem Reihengeschäft mit zwei Lieferungen und drei Beteiligten

BFH, Urteil vom 11.08.2011 - Aktenzeichen V R 3/10

DRsp Nr. 2011/17772

Umsatzsteuerfreiheit der ersten Lieferung als innergemeinschaftliche Lieferung bei einem Reihengeschäft mit zwei Lieferungen und drei Beteiligten

Bei einem Reihengeschäft mit zwei Lieferungen und drei Beteiligten ist die erste Lieferung als innergemeinschaftliche Lieferung auch dann gemäß § 6a UStG steuerfrei, wenn der erste Abnehmer einem Beauftragten eine Vollmacht zur Abholung und Beförderung des gelieferten Gegenstands in das übrige Gemeinschaftsgebiet erteilt, die Kosten für die Beförderung aber vom zweiten Abnehmer getragen werden (Abgrenzung zu Abschn. 31a Abs. 8 Satz 2 UStR 2005/Abschn. 3.14 Abs. 8 Satz 2 UStAE).

Normenkette:

UStG § 6a;

Gründe

I.