Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Klägerin ein Vorsteuerabzug aus Provisionsgutschriften zusteht. Insbesondere ist streitig, ob alle Zahlungen im Rahmen einer einheitlichen Leistung im umsatzsteuerlichen Sinne erfolgten.
Die Klägerin ist eine mit Gesellschaftsvertrag vom ... 2008 gegründete GmbH, deren Unternehmensgegenstand der ... ist.
Die Klägerin erhält von mehreren Schiffsmaklern Aufträge. Hierbei handelt es sich um Rahmenaufträge. Es gibt keine schriftlichen Vereinbarungen. Die Makler erhalten zwischen ... % und ... % Provisionen. Die Provision wird auf den Nettowert der erbrachten Leistungen berechnet.
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