BFH - Urteil vom 19.10.2011
XI R 20/09
Normen:
UStG § 4 Nr. 9 Buchst. b S. 1;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 26.06.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 859/08 522

Umsatzsteuerfreiheit von Personalgestellungsleistungen und Beratungsleistungen einer Spielbank

BFH, Urteil vom 19.10.2011 - Aktenzeichen XI R 20/09

DRsp Nr. 2012/4855

Umsatzsteuerfreiheit von Personalgestellungsleistungen und Beratungsleistungen einer Spielbank

Von der Spielbankabgabe unbelastete Umsätze einer Spielbank aus Personalgestellung und Beratung sind nicht nach § 4 Nr. 9 Buchst. b Satz 1 UStG in der bis zum 5. Mai 2006 geltenden Fassung steuerfrei.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 9 Buchst. b S. 1;

Gründe

I.

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Personalgestellungen und Beratungsleistungen nach § 4 Nr. 9 Buchst. b Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) in der für das Streitjahr 1997 gültigen Fassung (a.F.) steuerfrei sind.