Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 21. November 2016
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Vergabe von Liegerechten in einem Urnenbegräbniswald unter die Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 12 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) fällt.
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