BFH - Urteil vom 10.08.2016
V R 38/15
Normen:
MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. i; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i;
Fundstellen:
BFHE 254, 448
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 01.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 7002/13

Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse eines für den Besucherdienst des Deutschen Bundestages tätigen Dozenten

BFH, Urteil vom 10.08.2016 - Aktenzeichen V R 38/15

DRsp Nr. 2016/16852

Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse eines für den Besucherdienst des Deutschen Bundestages tätigen Dozenten

Ein für den Besucherdienst des Deutschen Bundestages tätiger Dozent ist mit seinen Führungen und Vorträgen zwar nicht nach nationalem Recht, aber nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL steuerfrei.

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 1. Oktober 2015 7 K 7002/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. i; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i;

Gründe

I.

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erbrachte in den Jahren 2003 bis 2010 (Streitjahre) Dozentenleistungen für den Besucherdienst des Deutschen Bundestages aufgrund von Rahmenverträgen, die er mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages, dieser vertreten durch den Direktor beim Deutschen Bundestag, schloss.