I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betrieb in den Jahren 2006 bis 2008 (Streitjahre) u.a. einen GroÃhandel mit lebenden Pferden.
In den Streitjahren erwarb der Kläger wiederholt hälftige Miteigentumsanteile an Sportpferden und veräuÃerte insgesamt ... solcher Anteile. Er unterwarf die Umsätze aus diesen VeräuÃerungen dem für die Lieferungen lebender Pferde geltenden ermäÃigten Umsatzsteuersatz gemäà ç 12 Abs. 2 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) i.V.m. Anlage 2 Nr. 1 Buchst. a zum UStG.
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