FG München - Beschluss vom 01.02.2005
14 K 2944/04
Normen:
EWGRL 388/77 Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. c Art. 6 Abs. 2 Buchst. a ; UStG (2003) § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 § 3 Abs. 9a Nr. 1 § 15a ; EStG § 7 Abs. 4 Nr. 2 ; EGVtr Art. 234 ;
Fundstellen:
DStR 2005, 420
EFG 2005, 649
Steuertelex 2005, 344

Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage der privaten Nutzung eines insgesamt dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes, EuGH-Vorlage; Umsatzsteuer-Voranmeldung 12/03, 01/04, 02/04, 03/04

FG München, Beschluss vom 01.02.2005 - Aktenzeichen 14 K 2944/04

DRsp Nr. 2005/3113

Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage der privaten Nutzung eines insgesamt dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes, EuGH-Vorlage; Umsatzsteuer-Voranmeldung 12/03, 01/04, 02/04, 03/04

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Wie ist der Begriff "Betrag der Ausgaben" in Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 77/388/EWG auszulegen? Umfasst der Betrag der Ausgaben für die privat genutzte Wohnung in einem dem Unternehmen insgesamt zugeordneten Gebäude (neben den laufenden Aufwendungen) auch entsprechend den jeweiligen innerstaatlichen Regelungen die jährlichen Abschreibungen für Abnutzung von Gebäuden und/oder den in Anlehnung an den jeweiligen innerstaatlichen Vorsteuerabzugs-Berichtigungszeitraum berechneten jährlichen Anteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten, die zum Mehrwertsteuerabzug berechtigt haben?

Normenkette:

EWGRL 388/77 Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. c Art. 6 Abs. 2 Buchst. a ; UStG (2003) § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 § 3 Abs. 9a Nr. 1 § 15a ; EStG § 7 Abs. 4 Nr. 2 ; EGVtr Art. 234 ;

Tatbestand:

I.

Sachverhalt

Streitig ist im Ausgangsverfahren die Besteuerungsgrundlage/Bemessungsgrundlage der privaten Nutzung einer Wohnung in einem dem Unternehmen insgesamt zugeordneten Gebäude.