FG Münster - Urteil vom 15.03.2016
15 K 1473/14 U
Normen:
UStG § 3 Abs. 9; UStG § 24;

Umsatzsteuerliche Erfassung der Veräußerung einer Anlieferungs-Referenzmenge für Milch als der Regelbesteuerung unterliegender Umsatz

FG Münster, Urteil vom 15.03.2016 - Aktenzeichen 15 K 1473/14 U

DRsp Nr. 2016/7235

Umsatzsteuerliche Erfassung der Veräußerung einer Anlieferungs-Referenzmenge für Milch als der Regelbesteuerung unterliegender Umsatz

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

UStG § 3 Abs. 9; UStG § 24;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist strittig, ob die Veräußerung einer Anlieferungs-Referenzmenge für Milch (Milchquote) im Streitjahr 2009 als umsatzsteuerbarer und -pflichtiger, der Regelbesteuerung unterliegender Umsatz zu erfassen ist.

Der Kläger betrieb ursprünglich Milchviehwirtschaft, eine Fotovoltaikanlage und vermietete Ferienwohnungen. Die Umsätze aus der Milchviehhaltung unterwarf er der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Die Umsätze mit der Fotovoltaikanlage und den Ferienwohnungen versteuerte der Kläger mit dem Regelsteuersatz.