I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Gärtnermeister. Er zieht in seinem Betrieb im Freiland Baumschulkulturen heran und in Gewächshäusern Blumen und Zierpflanzen. Diese selbsterzeugten Produkte vertrieb der Kläger in den Jahren 1994 bis 1998 (Streitjahre) sowohl an Groß- und Einzelhändler als auch in drei Verkaufsgewächshäusern (im Folgenden: Laden) auf dem eigenen Betriebsgrundstück an Endverbraucher.
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