Umsatzsteuerpflicht von Bauträgerleistungen; Umsatzsteuer 1993
FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.08.2001 - Aktenzeichen 2 K 404/97
DRsp Nr. 2004/4408
Umsatzsteuerpflicht von Bauträgerleistungen; Umsatzsteuer 1993
Hat eine Bauträger-GmbH auf einem durch ihren Gesellschafter-Geschäftsführer erworbenen Grundstück Einfamilienhäuser (Reihenhäuser) errichtet und veräußert, ist der auf Bauträgerleistungen entfallende Kaufpreisanteil umsatzsteuerpflichtig. Dies gilt auch, wenn die Bauträger-GmbH ursprünglich selbst das Baugelände erwerben wollte und ein solcher Erwerb lediglich aus formalen Gründen gescheitert ist.