1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger ist ein eingetragener Verein (s. § 1 der Satzung vom 11. Juni 2010; Finanzgerichtsakten – FG-Akten – Blatt 19) und als gemeinnützig anerkannt (s. Freistellungsbescheide zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer für 2008 – 2011; FG-Akten Blatt 57 ff.). Satzungszweck ist das Betreiben des Segelsports. § 2 Buchst. d der Satzung lautet wie folgt: „Die Kameradschaft mit den Mitgliedern anderer Clubs soll dadurch gefördert werden, dass man Gastplätze zur Verfügung stellt”.
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