I.
Streitig ist, ob es sich bei bestimmten Tantiemezahlungen in den Streitjahren 1998 und 1999 an die Gesellschafter-Geschäftsführer der Klägerin um verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) handelt.
Die Klägerin ist eine 1972 gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), deren Gegenstand die Herstellung, der Kauf, Verkauf, Vertrieb, Außenhandel und Großhandel von Konsum- und Industrieprodukten, insbesondere die Wareneinfuhr aus dem Fernen Osten, ist. Gesellschafter der Klägerin waren in den Streitjahren Herr AB (mit 50,25 %) und Herr CD (mit 49,75 %), beide waren auch zu Geschäftsführern bestellt. Neben den festen Gehältern (in den Streitjahren ca. 90.000 DM, bzw. 64.000 DM) erhielten die Gesellschafter-Geschäftsführer folgende Tantiemen:
AB
CD
1998
1999
1998
1999
0,5 % des Umsatzes
15.293
17.517
15.293
17.517
20 % vom Gewinn
19.421
16.257
19.421
16.257
Gesamt-Tantieme
34.714
33.774
34.714
33.774
alle Beträge in DM
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|