FG München - Beschluss vom 14.08.2014
7 V 1110/14
Normen:
GewStG § 9 Nr. 1 S. 2; EStG § 15 Abs. 2; EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2;

Umschichtung des Grundbesitzbestands und GmbH-Beteiligungen führen nicht zum Verlust der erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG bei grundstücksverwaltenden GmbH

FG München, Beschluss vom 14.08.2014 - Aktenzeichen 7 V 1110/14

DRsp Nr. 2014/14263

Umschichtung des Grundbesitzbestands und GmbH-Beteiligungen führen nicht zum Verlust der erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG bei grundstücksverwaltenden GmbH

1. Eine grundstücksverwaltende GmbH, die einen gewerblichen Grundstückshandel betreibt, kann die erweiterte Kürzung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 GewStG nicht in Anspruch nehmen. Ein gewerblicher Grundstückshandel liegt bei einer GmbH, die nicht mehr als drei Objekte i. S. d. Drei-Objekte-Grenze veräußert, jedoch nicht bereits deshalb vor, weil zu ihrem satzungsgemäßen Unternehmensgegenstand auch die Veräußerung ihres Grundbesitzes gehört. 2. Eine Beteiligung an einer Personengesellschaft führt nur dann zum Verlust der erweiterten Kürzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 GewStG, wenn die dem Gesellschafter anteilig zuzurechnenden Grundstücksveräußerungen der Gesellschaft für sich gesehen oder unter Zusammenrechnung mit der Veräußerung von Objekten, die dem Gesellschafter gehören, den Rahmen der Vermögensverwaltung überschreiten oder wenn es sich um eine gewerbliche oder gewerblich geprägte Personengesellschaft handelt. 3. Kommt es durch eine Umschichtung im Grundbesitzbestand dazu, dass die GmbH für einen kurzen Zeitraum kein Grundstück in ihrem Bestand hat, führt dies nicht zum Verlust der erweiterten Kürzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 GewStG.