FG Brandenburg vom 14.05.1997
3 V 1652/96 F
Fundstellen:
EFG 1998, 49

Umwandlung einer GbR in eine GmbH

FG Brandenburg, vom 14.05.1997 - Aktenzeichen 3 V 1652/96 F

DRsp Nr. 2001/2728

Umwandlung einer GbR in eine GmbH

1. Die wirtschaftliche Umwandlung einer GbR in eine GmbH hat nicht das Erlöschen der GbR zur Folge. 2. Bei der Einbringung des GbR-Unternehmens zu Teilwerten handelt es sich um eine schädliche Anschaffung i.S. des § 2 Nr. 2 FördG.

Für die Praxis:

Zu 1.: Im Gegensatz zum automatischen Erlöschen der Altgesellschaft und Rechtsübergang kraft Gesetzes, d.h. in den Fällen der Gesamtrechtsnachfolge, findet eine Liquidation und damit eine Verteilung des Gesellschaftsvermögens statt. Eine Vollbeendigung der Gesellschaft tritt in derartigen Fällen nicht ein, solange die Gesellschaft noch steuerrechtliche Plichten zu erfüllen hat.

Zu 2.: Es handelt sich um die Anschaffung einer anderen Rechtsperson (GmbH), so daß rückwirkend - für die GbR - die Voraussetzungen des § 2 FördG entfallen.

Fundstellen
EFG 1998, 49