BFH vom 06.03.1997
IV R 21/96

Umwandlung einer GmbH in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft

BFH, vom 06.03.1997 - Aktenzeichen IV R 21/96

DRsp Nr. 1998/1321

Umwandlung einer GmbH in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft

1. Gewerbliche Einkünfte werden von einer ausschließlich vermögensverwaltenden Personengesellschaft nicht deshalb erzielt, weil sie durch Umwandlung einer in gleicher Weise tätigen GmbH gegründet worden ist. 2. Ein Gewerbebetrieb wird auch nicht dadurch begründet, daß vor der Umwandlung die Absicht erklärt wurde, daß die künftige Personengesellschaft sich auch gewerblich betätigen wolle, um die Aufdeckung der stillen Reserven nach § 4 Satz 2 UmwStG 1969 zu vermeiden. 3. Ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben seitens der Personengesellschaft liegt nicht vor, wenn das Finanzamt den Übertragungsgewinn bei der GmbH nicht besteuert, weil es sich mit der Absichtserklärung zufriedengegeben und auf Ermittlungen zur tatsächlichen Aufnahme eines Gewerbebetriebs verzichtet hat.

Für die Praxis: