Die Klägerin und Revisionsklägerin zu 1 (Klägerin zu 1) betreibt ein Restaurant. Mit Vertrag vom 28. Januar 1983 beteiligte sich die Klägerin und Revisionsklägerin zu 2 (Klägerin zu 2), eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), mit einer Einlage von 30000 DM als atypisch stille Gesellschafterin am Unternehmen der Klägerin zu 1.
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