Der 1943 geborene Kläger ist seit November 1994 in der Sachverständigenberatung in umweltrelevanten Fragestellungen selbständig tätig.
Im Rahmen der Veranlagung für den Veranlagungszeitraum 1995 wurde der aus dieser Tätigkeit erzielte Gewinn den gewerblichen Einkünften zugeordnet. Dementsprechend erging am 6. Januar 1997 ein Gewerbesteuermessbescheid für 1995 und am 30. Juni 1997 ein Änderungsbescheid.
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