I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die für das Streitjahr 1991 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger ist Eigentümer der von den Klägern im Streitjahr 1991 eigengenutzten Eigentumswohnung F-Straße, deren Erwerb der Kläger durch ein Darlehen der Bank X in Höhe von ursprünglich 865 000 DM finanziert hat. Im Streitjahr wendete er Zinsen für dieses Darlehen in Höhe von 42 150 DM auf.
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