FG Baden-Württemberg - Urteil vom 09.09.2005
9 K 46/03
Normen:
EStG (1997) § 9 Abs. 1 S. 1 § 12 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 178

Umzugskosten als Werbungskosten; Private Mitveranlassung

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.09.2005 - Aktenzeichen 9 K 46/03

DRsp Nr. 2006/1091

Umzugskosten als Werbungskosten; Private Mitveranlassung

Ein mit dem Antritt einer neuen Arbeitsstelle zeitlich zusammenfallender Umzug führt auf Grund privater Mitveranlassung nicht zu Werbungskosten, wenn sich zwar der Weg zur Arbeit unwesentlich verkürzt, der Steuerpflichtige aber vorrangig wegen der gesundheitlichen Situation seiner Ehefrau sowie der Schwiegermutter die Familienwohnung in das Haus seiner Schwiegereltern verlegt.

Normenkette:

EStG (1997) § 9 Abs. 1 S. 1 § 12 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Umzugskosten als Werbungskosten abziehbar sind.