BFH - Beschluss vom 09.01.2008
VI B 79/07
Fundstellen:
BFH/NV 2008, 566
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 09.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 3275/04

Umzugskosten bei Beibehaltung des Arbeitsverhältnisses

BFH, Beschluss vom 09.01.2008 - Aktenzeichen VI B 79/07

DRsp Nr. 2008/4620

Umzugskosten bei Beibehaltung des Arbeitsverhältnisses

Gründe:

Es ist zweifelhaft, ob die Beschwerde zulässig ist; sie ist jedenfalls unbegründet.

1. Grundsätzliche Bedeutung

Es entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass Aufwendungen für einen Umzug im Einzugsbereich des beibehaltenen Arbeitsplatzes grundsätzlich nicht zu Werbungskosten führen, wenn der Lebensmittelpunkt vom Arbeitsort weiter weg verlegt wird. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) haben keine Gründe vorgetragen, die Anlass zur Überprüfung der gefestigten Rechtsprechung geben könnten.