FG Baden-Württemberg - Urteil vom 15.07.1997
6 K 30/94
Fundstellen:
EFG 1998, 91
NZM 1998, 735

Umzugskosten bei Hausverkauf wegen Scheidung

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.07.1997 - Aktenzeichen 6 K 30/94

DRsp Nr. 2001/2653

Umzugskosten bei Hausverkauf wegen Scheidung

Umzugskosten, die im Zusammenhang mit einem als Scheidungsfolge notwendig gewordenen Hausverkauf angefallen sind, sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar. Das gilt auch dann, wenn eine erhebliche Fahrzeitersparnis zur Arbeitsstätte (mindestens eine Stunde arbeitstäglich) eintritt.

Tatbestand:

Der Kläger ist als kaufmännischer Angestellter bei der Fa. ... beschäftigt.

1983 hatte der Kläger und seine damalige Ehefrau gemeinsam ein Zweifamilienhaus in S. erworben. Sie hatten eine Wohnung selbst bewohnt die andere hatten sie vermietet.

Seit 31.8.1988 lebten die Ehegatten dauernd getrennt.

Am 8.7.1991 zog der Kläger nach L.

Im Rahmen des Scheidungsverfahrens wurde das Zweifamilienhaus mit Vertrag vom 1.8.1991 verkauft.

In der Einkommensteuer-(ESt)-Erklärung 1991 machte der Kläger u.a. Umzugskosten in Höhe von 5.005 DM als Werbungskosten (VVK) bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend. Als Nachweis legte er eine Rechnung einer Möbeltransportfirma in gleicher Höhe vor.

Auf die Frage nach der beruflichen Veranlassung teilte der Kläger mit, sein Arbeitsplatz währe in U.