Der Kläger ist als kaufmännischer Angestellter bei der Fa. ... beschäftigt.
1983 hatte der Kläger und seine damalige Ehefrau gemeinsam ein Zweifamilienhaus in S. erworben. Sie hatten eine Wohnung selbst bewohnt die andere hatten sie vermietet.
Seit 31.8.1988 lebten die Ehegatten dauernd getrennt.
Am 8.7.1991 zog der Kläger nach L.
Im Rahmen des Scheidungsverfahrens wurde das Zweifamilienhaus mit Vertrag vom 1.8.1991 verkauft.
In der Einkommensteuer-(ESt)-Erklärung 1991 machte der Kläger u.a. Umzugskosten in Höhe von 5.005 DM als Werbungskosten (VVK) bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend. Als Nachweis legte er eine Rechnung einer Möbeltransportfirma in gleicher Höhe vor.
Auf die Frage nach der beruflichen Veranlassung teilte der Kläger mit, sein Arbeitsplatz währe in U.
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