Streitig ist die Frage, ob Umzugskosten als Werbungskosten abzugsfähig sind, wenn sich der Beamte auf eigenen Wunsch in ein anderes Bundesland versetzen lässt.
Die Klägerin ist Steuersekretärin. Sie stand zunächst in den Diensten des Landes B. und lebte in ... Im Jahre 1999 wechselte sie in die Steuerverwaltung des Landes Niedersachsen. In diesem Zusammenhang erfolgte am 11. September 1999 ein Umzug nach ...
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