FG Köln - Urteil vom 15.07.2004
2 K 2172/04
Normen:
EStG § 3 Nr. 13, 16 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 1582

Umzugskostenvergütung; Auslandseinsatz

FG Köln, Urteil vom 15.07.2004 - Aktenzeichen 2 K 2172/04

DRsp Nr. 2004/15716

Umzugskostenvergütung; Auslandseinsatz

Aus der Entwicklung des § 3 Nr. 13 EStG kann gefolgert werden, dass für die Steuerfreiheit der vom Arbeitgeber erstatteten Umzugskosten allein auf die Zahlung aus einer öffentlichen Kasse abzustellen ist. Es ist gesetzgeberischer Wille, diese Zahlungen gezielt anders zu behandeln als Erstattungen privater Arbeitgeber.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 13, 16 ;

Tatbestand:

In der Sache ist streitig, ob die von der Klägerin nach §§ 11, 12 AUV gewährten Umzugskostenvergütungen bei Umzügen von Bediensteten in das Ausland der Lohnsteuer zu unterwerfen sind.

Bei der Klägerin fand für das Jahr 2001 eine Lohnsteuer-Außenprüfung statt. Dabei wurde Folgendes festgestellt: