Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 11.07.2018 – 9 K 2384/17 aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass die Ortsbesichtigung seitens des Beklagten am 11.05.2017 rechtswidrig war.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die unangekündigte Besichtigung eines Arbeitszimmers in der Wohnung der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) durch einen Beamten der Steuerfahndung rechtswidrig war.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|