FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 26.01.2006
1 K 1637/03
Normen:
EStG § 4 Abs. 4 § 5 S. 1 Nr. 7 ; GewStG § 7 ;

Unangemessenheit der Leasingraten für Ferraris

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.01.2006 - Aktenzeichen 1 K 1637/03

DRsp Nr. 2006/29806

"Unangemessenheit" der Leasingraten für Ferraris

Ist das Finanzamt aufgrund seiner Auffassung, wonach geleaste Ferraris bei einem Einzelhandel mit überwiegend gebrauchten PKW's und einer Reparaturwerkstatt von Nutzfahrzeugen nicht bereits ihrer Natur nach betriebliche Kraftfahrzeuge sind, zu dem Ergebnis gekommen, die Leasingraten als "unangemessene" Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG zu behandeln, so werden mit dem Vorbringen des Klägers, er habe in den Handel mit italienischen Luxusfahrzeugen einsteigen, an die Marktöffentlichkeit herantreten wollen und u.a. dazu eine GmbH mit einem Geschäftspartner gegründet, allenfalls Gründe vorgetragen, warum die Kosten für die Ferraris angemessene Betriebsausgaben der GmbH sein könnten, nicht aber Gründe, warum es sich um Betriebsausgaben gerade für das Einzelunternehmen des Klägers handeln könnte.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4 § 5 S. 1 Nr. 7 ; GewStG § 7 ;

Tatbestand:

Der Kläger betrieb in den Streitjahren eine Reparaturwerkstatt und ein Autohaus. Er wehrt sich dagegen, dass der Beklagte nach einer Betriebsprüfung Leasingraten für Fahrzeuge der Marke Ferrari nicht mehr als Betriebsausgaben anerkannt und die Gewerbesteuermess- und Umsatzsteuerbescheide entsprechend geändert hat.