FG Baden-Württemberg - Gerichtsbescheid vom 21.02.2002
1 K 414/00
Normen:
BGB § 158 ; EigZulG § 17 S. 1 ; GenG § 15 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 896

Unbedingte Beitrittserklärung als Voraussetzung für die Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen; Eigenheimzulage 1997 bis 2004

FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 21.02.2002 - Aktenzeichen 1 K 414/00

DRsp Nr. 2002/9399

Unbedingte Beitrittserklärung als Voraussetzung für die Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen; Eigenheimzulage 1997 bis 2004

1. Die Eigenheimzulage bei "Anschaffung" von Genossenschaftsanteilen setzt eine schriftliche, unbedingte Beitrittserklärung des Anspruchsberechtigten und die Zulassung des Beitritts durch die Genossenschaft voraus. Allerdings ist nur die Beitrittserklärung, nicht aber die Zulassung des Beitritts durch den Vorstand der Genossenschaft bedingungsfeindlich.2. Ergibt sich aus den von der Steuerfahndung vorgefundenen schriftlichen Unterlagen in der Mitgliedsakte nicht, dass der Kläger nur unter der Bedingung des Erhalts von Eigenheimzulage beigetreten ist, muss das FA objektive Umstände vortragen, aus denen sich das behauptete zulageschädliche Vorliegen einer bedingten Beitrittserklärung ergibt. Dass die Steuerfahndung bei anderen Genossen schriftliche Vereinbarungen einer solchen Bedingung vorgefunden hat, kann vor allem dann nicht zu Lasten des Klägers gewertet werden, wenn dieser selber vor der Beitrittserklärung beim FA Auskünfte über eine mögliche Eigenheimzulage eingeholt hatte und deswegen sicher vom Erhalt der Zulage ausgehen konnte.

Normenkette:

BGB § 158 ; EigZulG § 17 S. 1 ; GenG § 15 Abs. 1 ;

Tatbestand: